Was sich nach dem Brexit ändert

Der Brexit steht, das Abkommen auch. Änderungen durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) ergeben sich nicht nur für Briten. Experten des Versicherers ARAG geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die ab 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft treten.

Einreise ins Vereinigte Königreich: EU-Bürger, Norweger, Liechtensteiner, Isländer und Schweizer, die trotz bestehender Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ins Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (kurz Vereinigtes Königreich, engl.: United Kingdom, UK) reisen, können auch nach dem 1. Januar 2021 für kurze Reisen und Ausflüge visumsfrei einreisen. Allerdings warnen die Experten vor einem nicht notwendigen Trip zu unserem Nachbarn: Das Land sei besonders stark vom Coronavirus betroffen.

Leben und arbeiten in UK: Wer künftig in UK arbeiten und leben will, muss ein Arbeitsvisum beantragen. Dazu führt das Vereinigte Königreich ab Januar ein Punkte-basiertes System für Einwanderer und Fachkräfte ein. Dabei muss der Bewerber nachweisen, dass er ein Stellenangebot von einem zugelassenen Sponsor erhalten hat, das mit einer Besoldung in Höhe des jährlichen Mindestgehaltes (26.500 Pfund Sterling; umgerechnet knapp 30.000 Euro) oder des für die Tätigkeit üblichen Entgelts einhergeht. Auch ist ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erforderlich.

Studieren in UK: Ein Studium im Vereinigten Königreich ist auch nach dem Brexit weiterhin möglich. Allerdings kommen Studenten nicht mehr in den Genuss eines Erasmus-Stipendiums. Nach Auskunft der Experten nimmt das Vereinigte Königreich nicht mehr am europäischen Austauschprogramm teil.

Der Warenaustausch wird kompliziert: Auch wenn UK ab 1. Januar 2021 nicht mehr zur europäischen Zollunion gehört, soll es weder Zölle noch Mengenbegrenzungen im Im- und Export geben. Allerdings müssen britische Exporteure künftig nachweisen, dass die Ware, die sie in der EU verkaufen wollen, überwiegend im eigenen Land hergestellt wurde und dass Produktstandards sowie die EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit eingehalten wurden. Die Bürokratie wird also deutlich komplizierter.

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Quelle: GLP wid

(dpa)