Ferien mit dem Haustier, was ist zu beachten?

Nun beginnt für viele Deutsche wieder die schönste Zeit des Jahres. Der Urlaub ist geplant, das Reiseziel steht fest und eigentlich müssen nur noch die Koffer gepackt werden. So einfach das Vorhaben auch klingen mag, so umfangreich sind die Vorbereitungen, welche dahinter stecken. Erstrecht, wenn das geliebte Haustier mit an Bord soll. Denn viele deutsche Urlauber wollen in den Ferien nicht auf den Familienliebling verzichten.
Viele Reiseveranstalter weisen bereits auf Onlineseiten und auch in Reisekatalogen darauf hin, ob das Tier im Hotel oder im Ferienhaus untergebracht werden darf. Meistens befindet sich dazu ein entsprechendes Symbol ein Hinweis in Textform neben dem entsprechenden Reiseangebot.

Ein Ferienhaus – die Alternative zum Hotel

Übersteht meine Katze unbeschadet den Flug? Kann ich meinen Husky einem subtropischen Klima aussetzen, auch wenn keine Klimaanlage zur Verfügung steht? Diese und weitere Fragen stellen sich immer mehr Touristen aus Deutschland, die in den Ferien nicht auf ihren Vierbeiner verzichten wollen. Ganz gleich ob Hund, Katze, Wellensittich, Schlange oder Hängebauchschwein. Keine Art ist zu exotisch, wenn es um die Reisebegleitung geht. Doch gerade in Bezug auf Hunde gilt: viel Platz muss sein! Aus diesem Grund werden Ferienhäuser für die Urlaube mit Vierbeinern eher bevorzugt. Viele Hotelbesitzer haben zwischenzeitlich akzeptiert, dass der Hund während des Aufenthalts mit einquartiert werden soll. Doch in einigen Hotels ist es immer noch nicht gern gesehen, dass der Vierbeiner mit aufs Zimmer soll. Aus diesem Grund entscheiden sich viele deutsche Urlauber immer häufiger für ein Ferienhaus. Hier finden Sie passende Unterkünfte und Ferienhäuser mit Hund und Haustier.

Gesetzliche Bestimmungen innerhalb der Europäischen Union

Wer mit der Katze oder dem Hund innerhalb der EU unterwegs ist, muss unbedingt darauf achten, dass das Tier einen Chip trägt. Dieser kann von jedem Tierarzt eingesetzt werden. Seit dem 3. Juli 2011 gilt in der EU die sogenannte Chippflicht. Wer seinen Vierbeiner bereits tätowieren ließ, muss diesen nicht zusätzlich chippen lassen. Die Tätowierung reicht aus, um das Tier identifizieren zu können. Wer sich über die einzelnen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen informieren möchte, findet beim Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausreichend Informationen.

Tipp: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/HeimtiereEinreiseregelung.html

Wem die Reise mit dem Flugzeug dennoch zu stressig ist, entscheidet sich vielleicht für die Autofahrt zum gewünschten Reiseziel. Auch wenn die etwas längere Fahrt mit dem Auto ebenso stressig sein kann, so kann dabei zumindest auf die Beruhigungsspritze verzichtet werden, welche dem Vierbeiner vor einer Flugreise verabreicht wird. Während einer Autofahrt können auch mehrere Pausen zum Beispiel an Rastplätzen eingelegt werden, wo sich sowohl die mitreisenden Kinder, als auch die Vierbeiner vom langen Sitzen erholen können.
Wer sich für einen Urlaub mit dem Haustier entscheidet, sollte gut vorbereitet sein. Grundsätzlich lohnt sich die Nachfrage beim Veranstalter, da dieser am besten weiß, was vor Ort zu beachten ist. Aber auch vor der Abreise können bereits Informationen eingeholt werden. Hier gibt das BMELV nützliche Tipps für Reisende mit Haustier.

 

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